«Grundstückgewinnsteuer - JA, aber fair!»
Kantonale Volksinitiative für eine gerechte Grundstückgewinnsteuer
15. März 2011
Kantonsratskommission erarbeitet Gegenvorschlag
Mit 103 zu 55 Stimmen hat der Kantonsrat kürzlich beschlossen einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen, der geringere Tarifsenkungen vorsieht als in der Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer – JA, aber fair!» gefordert.
Der HEV Kanton Zürich zeigt sich erfreut über die grundsätzliche Bereitschaft des Kantonsrats Hand zu bieten. Das Initiativkomitee wird ernsthaft über einen Rückzug nachdenken, sollte der Kantonsrat einen fairen Gegenvorschlag verabschieden.
22. Juli 2010
HEV Kanton Zürich erstaunt über Antrag des Regierungsrats
Der Antrag des Regierungsrats an den Zürcher Kantonsrat, die Volksinitiative des HEV Kanton Zürich zur Reduktion Grundstückgewinnsteuer sei teilweise ungültig und daher abzulehnen, stösst bei den Initianten auf Unverständnis und Befremden. Der HEV Kanton Zürich ist nach wie vor der Ansicht, dass die in ihrer Volksinitiative gestellten Forderungen im Grundsatz zulässig sind und ihre Initiative zur Abstimmung kommen soll. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein allfälliger Fehler vor der Abstimmung nachgebessert wird – etwa indem auf Liegenschaftsverkäufe nach 21 Jahren eine Minimalbesteuerung erhoben wird. Möglich wäre auch, dass die zuständige Kantonsratskommission einen entsprechenden Gegenvorschlag ausarbeitet. In jedem Fall würde damit dem Steuerharmonisierungsgesetz Rechnung getragen.
Lesen Sie mehr dazu (Medienmitteilung)
Eine faire Grundstückgewinnsteuer bedeutet:
- Ungerechtfertigt hohe Grundstückgewinnsteuern auf ein vernünftiges Mass reduzieren.
> Rechnungsbeispiel
- Wer nach mehr als 20 Jahren sein Eigenheim verlässt / verlassen muss, soll keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen.
> Rechnungsbeispiel
- Die Tarife für die Grundstückgewinnsteuer liegen im Kanton Zürich nicht massiv höher als in den Nachbarkantonen.


