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14. Mai 2012

Rückzug der Initiative für eine faire Grundstückgewinnsteuer
Die Delegierten des Hauseigentümerverbands Kanton Zürich haben an der heutigen Delegiertenversammlung entschieden, die Initiative «Grundstückgewinnsteuer - JA, aber fair!» zurückzuziehen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Zürcher Regierungsrat nach wie vor der Ansicht ist, dass Teile der Volksinitiative ungültig sind, gelangte der Vorstand des Hauseigentümerverbands Kanton Zürich zur Erkenntnis, dass die Initiative des HEV so an der Urne einen schweren Stand haben würde. Der Vorstand hat darauf beschlossen, da es aus Sicht der Hauseigentümerinnen und -eigentümer sinnvoller ist, den Gegenvorschlag zu unterstützen, da dieser - obwohl gegenüber der eingereichten Initiative abgeschwächt - ein Schritt in die richtige Richtung ist, seine Initiative zurückzuziehen und den Gegenvorschlag zu unterstützen.

 

2. April 2012

Zürcher Kantonsrat will Grundstückgewinnsteuer leicht senken
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat einen Gegenvorschlag zur Kantonalen Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer - Ja, aber fair!» erarbeitet. Nun hat sich der Kantonsrat für den Gegenvorschlag ausgesprochen.

Artikel NZZ


29. März 2012

Einnahmen von 31 Millionen dank Grundstückgewinnsteuer
Der Winterthurer Stadtrat konnte einen ausgeglichenen Abschluss 2011 präsentieren, dank Einnahmen von 31 Millionen aus der Grundstückgewinnsteuer. Es ist verständlich, dass der Stadtrat diese lukartive Einnahmequelle weiterhin am sprudeln halten will, allerdings sollte die Stadtkasse nicht mit unfähren Steuern finanziert werden.

Artikel des HEV Winterthur


22. März 2012

Kantonsrat tritt auf Gegenvorschlag der Kommission ein
Der Gegenvorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zur kantonalen Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer - Ja, aber fair!» sieht geringere Rabatte vor als die Initianten. Die Kommission sieht bei einer Besitzdauer von 5 Jahren eine Ermässigung der Grundstückgewinnsteuer um 5 Prozent vor. Gleich wie der HEV Kanton Zürich. Danach beinhaltet der Gegenvorschlag eine jährliche Rabatterhöhung um 4 Prozentpunkte vor. In der Initiative waren 6 Prozentpunkte vorgesehen. Nach 20 Jahren würde der Rabatt laut Gegenvorschlag 65 Prozent betragen. Die Initianten sahen ab einer Besitzdauer von 21 Jahren eine Befreiung der Grundstückgewinnsteuer vor. Diese Steuerbefreiung ab 21 Jahren wurde jedoch rechtlich für ungültig erklärt.
Der Kantonsrat ist mit 91 zu 85 Stimmen auf den Gegenvorschlag eingetreten. Obwohl der im Gegenvorschlag vorgesehene Rabatt ab 20 Jahren Besitzdauer die Forderung des HEV Kanton Zürich bei weitem nicht erfüllt, werden die Initianten aufgrund der derzeitigen Ausgangslage einen Rückzug der Initiative zugunsten des Gegenvorschlags ernsthaft diskutieren. Der Kantonsrat fällt seinen definitiven Entscheid ca. Anfang

April 2012.

Artikel NZZ


15. März 2011

Kantonsratskommission erarbeitet Gegenvorschlag
Mit 103 zu 55 Stimmen hat der Kantonsrat kürzlich beschlossen einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen, der geringere Tarifsenkungen vorsieht als in der Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer - JA, aber fair!» gefordert.
Der HEV Kanton Zürich zeigt sich erfreut über die grundsätzliche Bereitschaft des Kantonsrats Hand zu bieten. Das Initiativkomitee wird ernsthaft über einen Rückzug nachdenken, sollte der Kantonsrat einen fairen Gegenvorschlag verabschieden.

 

22. Juli 2010

HEV Kanton Zürich erstaunt über Antrag des Regierungsrats
Der Antrag des Regierungsrats an den Zürcher Kantonsrat, die Volksinitiative des HEV Kanton Zürich zur Reduktion Grundstückgewinnsteuer sei teilweise ungültig und daher abzulehnen, stösst bei den Initianten auf Unverständnis und Befremden. Der HEV Kanton Zürich ist nach wie vor der Ansicht, dass die in ihrer Volksinitiative gestellten Forderungen im Grundsatz zulässig sind und ihre Initiative zur Abstimmung kommen soll. Zudem besteht die Möglichkeit, dass ein allfälliger Fehler vor der Abstimmung nachgebessert wird - etwa indem auf Liegenschaftsverkäufe nach 21 Jahren eine Minimalbesteuerung erhoben wird. Möglich wäre auch, dass die zuständige Kantonsratskommission einen entsprechenden Gegenvorschlag ausarbeitet. In jedem Fall würde damit dem Steuerharmonisierungsgesetz Rechnung getragen.

 Lesen Sie mehr dazu (Medienmitteilung)


Eine faire Grundstückgewinnsteuer bedeutet:

  • Ungerechtfertigt hohe Grundstückgewinnsteuern auf ein vernünftiges Mass reduzieren.

  • Wer nach mehr als 20 Jahren sein Eigenheim verlässt / verlassen muss, soll keine Grundstückgewinnsteuer bezahlen.

 

  • Die Tarife für die Grundstückgewinnsteuer liegen im Kanton Zürich nicht massiv höher als in den Nachbarkantonen.
«Wer sein Haus altersbedingt aufgibt, darf deswegen steuerlich nicht benachteiligt werden!»




Kontaktadresse
Initiativkomitee für eine gerechte Grundstückgewinnsteuer
c/o HEV Kanton Zürich, Albisstrasse 28, 8038 Zürich

Telefon 044 455 56 63
E-Mail info@grundstueckgewinnsteuer.ch